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 | Aufruf und Erklärung |  |
Zur geplanten Änderung der Straßenverkehrsordung teilt die berlinparade folgendes mit:
Wie wir erfahren haben, will der Bundesminister für Verkehr demnächst die Gleichstellung von
Skatern mit Fußgängern in der Straßenverkehrsordnung festschreiben lassen. Dies scheint für den Bundesminister die geeignete Antwort auf den Rüffel zu sein, den die deutschen Verkehrspolitiker im März vom Bundesgerichtshof erhalten haben. Der hat nämlich eindeutig gefordert hat, dass der Gesetzgeber eine angemessene Regelung
für Skater treffen möge. Nur solange bis dies geschehen sei, sei die derzeitige Regelung akzeptabel, die Skater auf den Gehweg zwingt.
Unserer Ansicht nach kommt die geplante Regelung, die
zur Folge hat, dass Inline Skates und Rollschuhe in Städten
nur auf Bürgersteigen benutzt werden dürfen, einem Verbot
des Skatens in Innenstädten gleich, da es kaum möglich ist, in
Schrittgeschwindigkeit zu skaten und die genügend
vorhandenen Radwege nicht benutzt werden dürfen.
Dies wird natürlich keinen Skater davon abhalten, es dennoch zu
tun. Die Strafen belaufen sich dann auf 10 - 35 Euro, wenn
sich überhaupt ein Polizist findet, der bereit ist, eine so wenig
sachgerechte Verordung mit Bußgeldern durchzusetzen.
Dabei wäre es so einfach: Es geht doch lediglich darum
Skatern die Erlaubnis der Benutzung der Radwege, und
in Tempo-30-Zonen auch die Benutzung der Straße zu erteilen. Anders
als für Radfahrer, für die eine Pflicht zur Benutzung von
Radwegen besteht, halten wir dies bei Skatern nicht für
möglich. Anfänger sollten auch weiterhin das Recht haben,
auch auf Bürgersteigen zu fahren, dann aber mit
entsprechend angepasster Geschwindigkeit.
Skater gehören nach Ansicht der meisten Bürger,
wegen der erreichten Geschwindigkeiten auf Radwege. Dies besagt auch eine Umfrage, die vom Bundesverkehrsminister
in Auftrag gegeben wurde. Und in der Tat fragt man sich,
was eigentlich dagegen sprechen soll? Ob Radwege
zu schmal sind, ist nicht Sache der Politik zu entscheiden,
sondern kann von den Skatern vor Ort entschieden werden.
Radfahrer werden von Skatern nicht mehr gestört, als von
langsamen Radfahrern, und viel weniger, als von Fußgängern
die auf dem Radweg laufen. Einmal geklingelt, ein freundliches
Wort, und man wird sich einigen (das gilt dann aber auch für
den häufigen Fall, dass Skater Radfahrer überholen wollen).
Gerne wird auch so getan, als sei es ein Problem, dass Skater
im Dunkeln Beleuchtung mitführen müssen. Ein kurzer Blick
in die Supermärkte und Kaufhäuser zeigt, dass eine große
Vielfalt an Leuchten und reflektierendem Material heute schon
- für wenig Geld - angeboten wird.
Es gibt auch erfolgreiche Beispiele für einen unkomplizierten
Umgang mit Inline-Skatern im Ausland. In New Yorck
- nicht gerade bekannt für geringes Verkehrsaufkommen - ist das
Skaten auf vielen Straßen erlaubt, wenn keine Radwege vorhanden
sind. Genauso ist es auch grundsätzlich erlaubt, auf Bürgersteigen
zu skaten. Gleichzeitig wurde den Skatern dort auferlegt, sich
umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Rücksichtsloses
Skaten wird mit hohen Bußgeldern belegt. Warum sollte
soetwas in Deutschland nicht funktionieren, wird es doch in
Wahrheit genauso von vielen Skatern bereits praktiziert und von
den allermeisten Polizisten toleriert.
Wir fordern Euch auf, schreibt an das Bundesministerium
für Verkehr (z.B: buergerinfo@bmvbw.bund.de) und sagt den
Beamten dort, was Ihr von deren Ideen haltet, macht Gegenvorschläge
und zeigt, dass Ihr nicht gewillt seid, eine solche Regelung hinzunehmen.
Nehmt an den kommenden berlinparaden teil. Jetzt ist die Zeit
in der Entscheidungen getroffen werden. Dass eine Revision
der Straßenverkehrsordnung stattfinden wird, ist beschlossen, deren Inhalte können
wir - es ist Wahlkampf - vielleicht noch in die richtige Richtung
bewegen.
Die Organisatoren der berlinparade
Berlin, 10. April 2002
Hinweis: Die Demonstration am Freitag, den 12. April 2002 führt u.a. zum Bundesministerium für Verkehr.
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